YouTomb - Der YouTube Friedhof
By Katja • 05. June 2008 • Category: Web •
Es ist schon ärgerlich, wenn man ein youtube-Video in einem Blogbeitrag verlinkt und plötzlich ist dieser Link nicht mehr erreichbar. Grund: Das Video wurde von YouTube entfernt. Das geschieht in der Regel aufgrund einer Beschwerde, die prinzipiell von jedermann erhoben werden kann.
Dazu reicht es aus, die kleine Flagge unter dem Video anzuklicken. Einzige Voraussetzung: Man muss ein angemeldeter YouTube-User sein.
Etwa zwei Drittel der entfernten YouTube-Videos werden auf diese Weise gelöscht. Meist sind rassistische oder pornographische Inhalte gemeldet worden, manchmal auch Persönlichkeitsverletzungen oder moralische Bedenken.
Ein Teil der Videos verstößt aber auch gegen das Urheberrecht. Um diese aufzuspüren, verwendet YouTube einen Algorithmus, der in den Kurzfilmen verwendetes Material aufspürt, das vom Hersteller mit einem Wasserzeichen versehen wurde.
Wird in einem Video beispielsweise der Ausschnitt eines Filmes nachsynchronisiert, könnte das von YouTube als signiertes Material erkannt und gelöscht werden.
YouTube lebt aber zum Großteil von Spaßvideos dieser Art. Und tatsächlich ist in den USA das Verwenden eigentlich urheberrechtlichen Materials im Rahmen des fair use erlaubt. Damit soll die künstlerische Freiheit geschützt werden. Auch in Deutschland gibt es eine ähnliche Regelung. Das Urheberrecht ist gesetzlich beschränkt, so daß die Verwendung fremder Werke (bzw. Teile davon) oder fremden Gedankenguts nicht grundsätzlich zivil- oder strafrechtlich relevant ist.
Der YouTube-Algorithmus erkennt natürlich nicht, ob es sich bei einem gescannten Video um ein wirklich kreatives Stück moderner Kunst oder eine wirkliche Urheberrechtsverletzung handelt und löscht daher den verdächtigen Clip.
Das fanden Studenten des Massachusetts Institute of Technology genauso schade wie viele Nutzer von YouTube und erschufen daher das Portal YouTomb. Darauf zu sehen sind Screenshots der gelöschten Videoclips mit Angabe des Rechteinhabers und der Firmen, die die Löschung beantragt haben. Dazu verwendet das Team des MIT ein frei verfügbares Programm1 .

Ziel ist auch, die Selektierung durch YouTube transparent zu machen und Fehler im Algorithmus aufzudecken:
The goal of the project is to identify how YouTube recognizes potential copyright violations as well as to aggregate mistakes made by the algorithm.
Auf YouTomb lassen sich die gelöschten Videos natürlich auch nicht mehr ansehen. Insofern ist die Bezeichnung “Tomb” (Grab) schon recht korrekt gewält. Interessant ist das Projekt allemal und in jedem Fall einen Besuch wert.
Popularität: 11% [?]
- Lizensiert unter der GNU AGPL. [↩]

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ui ui ui. Da lehnt ihr euch aber weit aus dem Fenster. Könnt ihr das irgendwie belegen, was ihr da behauptet?
Und bitte könnt ihr oben den Absatz irgendwie hervorheben, so dass er als Zitat erkennbar wird? Einfachsterweise ein css für das blockquote tag
Ja klar lässt sich das belegen. Im Urhebergesetz sind die Schranken des Urheberrechts selbst verankert: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html.
puuh .. ganz schön viel zu lesen. Kannst du da was zitieren oder die Stelle nennen, die besagt, “daß die Verwendung fremder Werke (bzw. Teile davon) oder fremden Gedankenguts nicht grundsätzlich zivil- oder strafrechtlich relevant ist.” .
Irgendwie erscheint mir diese Info zu allgemein verfasst. Kennt ihr Beispiele?