Trojaner ja, aber begrenzt

By tobi • 28. February 2008 • Category: Web

onlinedurchsuchung.jpgWenn gegen eine Person von unseren bundesdeutschen Sicherheitsbehörden ermittelt wird, kommt es naturgemäß immer wieder zu Verletzungen der Privatsphäre. Ist ja auch richtig so, der Schutz der Privatsphäre einer Person, die vermutlich ihre Mitbürger schädigt, muss halt mal hinten anstehen. bisheriger Grundsatz aber war, dass zum einen gegen eine Person bereits ein Verdacht bestehen muss, zum anderen entscheidet, vor der Untersuchung, ein Richter ob der Verdacht begründet und das mutmaßliche Verbrechen schwerwiegend genug ist, um die Maßnahme zu rechtfertigen. Die geheimen Onlinedurchsuchungen, wie sie unser Bundesinnenminister Schäuble will, und NRW sie beispielsweise schon beschlossen hatte, sollten aber ohne Verdachtsfall durchgeführt werden, also mehr präventiv!

Und genau dies hat das Bundesverfassungsgericht nun glücklicherweise als verfassungswidrig deklariert und damit zum einen das NRW-Verfassungsschutzgesetz nichtig gemacht und Schäuble mindestens zu einer Planänderung gezwungen. Die Durchsuchung selbst ist laut dem Urteil durchführbar, aber halt, wie bei den “altmodischen” Ermittlungsmethoden, erst nach der Konsultation eines Richters. Wenn dieser entscheidet, dass der Plan angemessen ist, darf der PC nach belastendem Beweismaterial durchforstet werden. Nicht mit dem Fall zusammenhängende private Daten müssen laut BVG übrigens sofort von dem Rechner der Ermittler gelöscht werden - man will also die Privatsphäre bestmöglich privat belassen. Ich persönlich frage mich zwar jetzt, wie man bei dieser Rechtslage denn bitte den (bisher ja geplanten) Trojaner auf den Rechner kriegen will, man wird wohl umplanen müssen und sich ein paar Hacker einstellen müssen.

Ich denke, wenn, wie Bundesinnenminister Schäuble jetzt fordert, schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird, ist das ein richtiger Schritt, ein guter Mittelweg zwischen Sicherheit und bürgerlicher Freiheit! Und wieder passt das Zitat eines großen amerikanischen Politikers: “Those who would give up essential liberty, to purchase a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety” - Danke Benjamin Franklin für diese wirklich weisen Worte!

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3 Kommentare »

  1. Damit ich nicht immer die gleichen drei blöden Sätze zu diesem Thema schreibe habe ich es mir einfach gemacht:

    http://www.duckhome.de/tb/arch.....tsgut.html

    Mit dem Urteil wischt der Schäuble sich den Dings ab.

  2. worst case szenario:
    http://www.youtube.com/watch?v=e3CiDRKXKA0

  3. tja kane, vielleicht etwas übertrieben, aber vom gedankengang her schon klasse gemacht.

    und jochen, sehen wir es doch mal so: ob sich am ende dran gehalten wird ist vielleicht ne frage, aber wrum nicht erstmal drüber freuen dass da noch jemand da ist, dem bürgerrechte nicht egal sind. und wenn das direkt das bvg ist, umso besser - gibt einem vielleicht ein paar nette optionen falls das gesetz nicht eingehalten werden sollte. nicht immer so viel pessimismus!

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